Frühförderung
Allgemeine Information
Für die Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder ist die Sprache sehr wichtig, vor allem als Basis für Lern- und Entwicklungsprozesse in vielen unterschiedlichen Bereichen. Nicht alle Kinder haben den gleichen Zugang zur deutschen Sprache. Die Spielgruppe ist für viele Kinder der Ort, an dem sie Anregung und Unterstützung für ihre sprachliche Entwicklung erhalten.
Wir bieten alltagsintegrative Sprachförderung in Deutsch in den Spielgruppen im Kanton Basel-Landschaft. Finanziert wird das Angebot durch den Kanton BL. Für die Förderstunden entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Spielgruppenleiterin.
Email: fruehfoerderung@ald-bl.ch
Telefon +41 061 827 99 14
Geschäftsstelle: 3. Stock, Gallenweg 8, Zentrale, 4133 Pratteln
Möchten Sie Ihr Kind in einer Spielgruppe mit Sprachförderung anmelden, so erhalten Sie Adressen der Spielgruppen in Ihrem Wohnort bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Ist die Nachfrage nach Förderung in Ihrer ausgesuchten Spielgruppe gross genug, werden wir diese innerhalb der Spielgruppe organisieren.
Möchten Sie in Ihrer Spielgruppe die individuelle Sprachförderung anbieten? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!
Im Auftrag des Fachbereich Integration / Kanton BL führt der Ausländerdienst Baselland die Supervision von Frühförderangeboten im Kanton BL im Zeitraum 2024 – 2027 durch. Diese Massnahme ist für alle Frühförderangebote (Spielgruppen und KITAs) zugänglich, freiwillig und kostenlos. Für kantonal anerkannte Frühförderangebote ist die Supervision 1x jährlich obligatorisch. Sie beinhaltet einen Besuch vor Ort in der Spielgruppe/Kita, plus ein Vor- und Nachgespräch.
Information zum Sockelbeitrag 2024: Supervisionsanfragen, welche bis zum 13.12.2024 beim ald eingetroffen (per Mail, fruehfoerderung@ald-bl.ch), aber aus organisatorischen Gründen nicht mehr im 2024 möglich sind, dürfen bis Ende Februar 2025 nachgeholt werden. Sie können als Sonderfall nach erfolgter Supervision beim Antrag des Sockelbeitrags 2024 rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Regelung ist eine Übergangslösung für das Startjahr 2024 und beinhaltet ein Kontingent von maximal 30 Terminen.
Die Supervision dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für pädagogisches Personal, welches dabei unterstützt wird, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen.
Information zum Ablauf der Supervision
Der Fokus liegt auf dem fachlichen Austausch und Feedback, die Supervision ist nicht bewertend aufgebaut und keine Kontrolle.
- Der Besuch zur Beobachtung in der Gruppe umfasst 60 Minuten.
- Das Auswertungs- und Beratungsgespräch findet ca. 1 Woche später statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Spielgruppen-/Kita-Leitung und der Supervisorin.
Für Fragen und weitere Angaben: fruehfoerderung@ald-bl.ch; +41 61 827 99 14